Eine über die Mängelhaftung hinausgehende Garantie ergibt sich aus der Beschreibung des jeweiligen Dienstes, der jeweiligen Leistung oder Ware und den individuell ausgehandelten Konditionen. Sind in der Beschreibung keine Garantieleistungen ausdrücklich genannt, bezeichnet, beschrieben oder nach den gesetzlichen Vorgaben erläutert, übernehmen wir für den entsprechenden Dienst, die Leistung oder Ware keine über die Mängelhaftung hinausgehende Garantie.