Vertrag kündigen
Wenn Sie einen Vertrag kündigen wollen, klicken Sie in Ihrem Kunden-Konto auf die „Kündigungsschaltfläche“ unterhalb des jeweiligen Vertrags. Vertrag jetzt kündigen.
Weitere Informationen
Im „Gesetz über faire Verbraucherverträge“ vom 10. August 2021 wird § 312k BGB zum 1. Juli 2022 neu eingeführt. Verbraucherverträge über Dauerschuldverhältnisse (Verträge mit einer Laufzeit), die über eine Webseite abgeschlossen wurden, müssen über eine „Kündigungsschaltfläche“ kündbar sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge, für deren Kündigung gesetzlich ausschließlich eine strengere Form als die Textform vorgesehen ist und Verträge in Bezug auf Webseiten, die Finanzdienstleistungen betreffen, oder für Verträge über Finanzdienstleistungen.
Der Gesetzgeber schreibt sowohl eine „Kündigungsschaltfläche“, als auch deren Gestaltung und Beschriftung, wie auch eine Bestätigungsseite und deren Gestaltung vor. Unter anderem sind die Identität und exakte Angaben zur Kündigung und dem Vertrag anzugeben.
Verträge mit einer Laufzeit können über unsere Webseite nur mit einem Kunden-Konto geschlossen werden. In Ihrem Kunden-Konto haben Sie bereits seit 26. Februar 2014 die Möglichkeit u. a. Verträge während der Widerrufsfrist zu widerrufen und nach Ablauf der Widerrufsfrist ordentlich zu kündigen. Zum 7. März 2022 wurde die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung ergänzt. Sie gelangen seit dem nach einem Klick auf die „Kündigungsschaltfläche“ auch auf die neue gesetzlich vorgeschriebene Bestätigungsseite. Wir bedauern, dass durch diverse gesetzlich vorgeschriebene Zusatzangaben die Kündigung nun umständlicher geworden ist.
Um Ihre Identität zu prüfen, Missbrauch zu vermeiden und das Ausfüllen der Bestätigungsseite zu erleichtern, finden Sie die „Kündigungsschaltfläche“ unmittelbar und leicht zugänglich in Ihrem Online-Kundenkonto unterhalb des jeweiligen Vertrags. Diese Schaltfläche trägt während der Widerrufsfrist die Bezeichnung „Vertrag widerrufen“ und nach Ablauf der Widerrufsfrist „Vertrag kündigen“.