Wir können die Preise zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraumes mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens einem Monat ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, gilt die Änderung als genehmigt. Wir weisen den Kunden in der Änderungs-Ankündigung darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn er nicht widerspricht. Bei einem Widerspruch steht uns ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.