Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor über dem ausstehenden Betrag Verzugszinsen in Höhe von fünf von Hundert über dem Basiszinssatz (§ 248 BGB) zu erheben. Für die erste Mahnung berechnen wir Bearbeitungsgebühren von bis zu EUR 3,00, für jede weitere Mahnung werden entsprechend des Aufwands Bearbeitungsgebühren von bis zu EUR 10,00 fällig. Wir weisen darauf hin, dass wir maximal drei Mahnungen versenden und behalten uns im Anschluss vor die Forderung an ein Inkassobüro abzutreten, dessen Entgelte deutlich höher liegen und vom Kunden zu tragen sind.