Kommt der Kunde bei Inanspruchnahme von Diensten wiederkehrender Leistung (Abonnements, z. B. Webhosting, Domains) für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag, der einem monatlichen Entgelt entspricht, in Verzug, können wir das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung liegt insbesondere auch dann vor, wenn ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.