Für vor kurzem geschlossene Verträge gilt ferner ein Widerrufsrecht. Siehe 3. Widerruf.
Verlangt der Kunde bei der Beauftragung von Diensten und Leistungen ausdrücklich die schnellstmögliche Ausführung eines Auftrags vor Ende der Widerrufsfrist, so erlischt die Widerrufsfrist, wenn der Auftrag vollständig erfüllt ist, bei digitalen Produkten mit wiederkehrender Leistung diese bereitgestellt sind. Nach vollständiger Erfüllung des Auftrages bzw. Bereitstellung gelten die Punkte 4.1 - 4.3 entsprechend.