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2.12 Warenlieferungen

b-4-u - Büro für digitale Dienstleistungen Inh. Franz Fischer
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gültig ab 28. Mai 2022

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2.12 Warenlieferungen

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2.12.1 Geltungsbereich

Warenlieferungen erfolgen im Rahmen von Diensten und Leistungen die wir erbringen.


2.12.2 Verfügbarkeit von Waren

Einige Waren halten wir stets vorrätig, einige jedoch nicht. Wir unterrichten den Kunden beim jeweiligen Angebot darüber, ob der Artikel in üblichen Liefermengen sofort lieferbar ist und wie lange die Lieferung voraussichtlich dauert. Die üblichen Liefermengen ergeben sich aus der jeweiligen Ware. Wir behalten uns vor die Belieferung durch Dritte vorzunehmen, insbesondere wenn diese die bestellte Ware schneller, als wir, liefern können. Mehrkosten entstehen dem Kunden hierdurch nicht.


2.12.3 Teillieferungen

Grundsätzlich versenden wir bestellte Artikel in einer Sendung. Teillieferungen erfolgen durch uns nicht. Sofern die Belieferung durch Dritte erfolgt, haben wir keinen Einfluss darauf, ob die Lieferung in einer Sendung oder in Teillieferungen erfolgt.


2.12.4 Vorbehalt der Belieferung

Wir behalten uns vor, vom Vertrag zurückzutreten, falls wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung des bestellten Artikels nicht in der Lage sein sollten, insbesondere, wenn ein Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen für den vom Kunden bestellten Artikel nicht nachkommt und auch die Belieferung durch Dritte binnen einer angemessenen Frist nicht möglich ist. In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich über die Nichtlieferbarkeit der Ware informieren und eventuell bereits geleistete Zahlungen unverzüglich an den Kunden erstatten.


2.12.5 Lieferverzug wegen höherer Gewalt

Wenn es aufgrund höherer Gewalt, Krieg, Streik bei Lieferanten oder Naturkatastrophen zu einer Verzögerung der Lieferung kommt, behalten wir uns vor, die Lieferung nach Wegfall des Grundes umgehend nachzuholen.


2.12.6 Zurückbehaltung

Ein Zurückbehaltungsrecht kann durch den Kunden nur dann ausgeübt werden, wenn der vorhandene Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist dies nicht der Fall, gilt ein Zurückhaltungsrecht des Kunden als ausgeschlossen.


2.12.7 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Vor Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht gestattet.


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