Bei der Beauftragung von Diensten und Leistungen kann der Kunde verlangen, dass wir schnellstmöglich mit der Ausführung des Auftrags beginnen. Verlangt der Kunde die schnellstmögliche Ausführung des Auftrags vor Ende der Widerrufsfrist, so erlischt die Widerrufsfrist, wenn der Auftrag vollständig erfüllt ist. Sofern der Kunde der schnellstmöglichen Ausführung des Auftrags nicht zustimmt, so führen wir den Auftrag erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist aus.